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information

Beihilfen werden von verschiedenen Stellen gewährt. Oftmals ist das Einkommen oder das Familieneinkommen für die Gewährung entscheident. Die jeweiligen Richtlinien geben darüber Auskunft.

Förderungen und Beihilfen

 

Gemeindeförderungen

 

Geburtenzuschuss

Gutschein von € 50 bei Nah & Frisch Gruber bei Anmeldung des neugeborenen Kindes

Bauwerberförderung

25 % der Aufschließungskosten beim Anmelden des Hauptwohnsitzes im Neubau

Energieförderung

400 € für die Errichtung einer Solaranlage oder Photovoltaikanlage, wenn die Landesförderung oder Bundesförderung zusteht. Antragstellung am Gemeindeamt mit der Zusicherung der Förderung des Landes oder des Bundes (ÖMAG).

 

 

 

 

 

 

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